Zahlungsart

  1. Die Zahlung für die gelieferte bestellte Ware erfolgt:
    • Bar – bei persönlicher Abholung der Ware im Geschäft
    • Mit Zahlungskarte – nur bei persönlicher Abholung der Ware im Geschäft
    • Bar per Nachnahme – Sie bezahlen die Ware bar beim Fahrer des Transportunternehmens
    • Per Banküberweisung auf das Konto des Verkäufers: Wenn Sie die Zahlung per Banküberweisung wählen, senden wir Ihnen automatisch per E-Mail eine Anzahlungsrechnung. Nach Eingang der Zahlung auf unserem Konto erhalten Sie an dieselbe E-Mail-Adresse den Steuerbeleg.
    • FIO banka (CZK-Konto): 2801752754 / 2010
    • FIO banka (EUR-Konto für die Slowakei): 2001752756 / 8330
    • Ratenkauf – GRENKE Leasing
  2. Alle Waren werden mit einem Steuerbeleg geliefert.
  3. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Die Preise sind vertraglich vereinbart – gemäß dem Preisgesetz.

 

Garantie

Der Verbraucher ist gesetzlich berechtigt, ein Recht aus einem Mangel geltend zu machen, der bei Verbrauchsgütern innerhalb von vierundzwanzig Monaten ab Übernahme auftritt. Zeigt sich der Mangel innerhalb von sechs Monaten ab Übernahme, wird davon ausgegangen, dass die Sache bereits bei der Übernahme mangelhaft war.

Der Käufer als Verbraucher hat Anspruch auf eine 2-jährige Garantiezeit beim Kauf von Waren auf der Website www.videoking.cz; der Käufer, der beim Abschluss und bei der Erfüllung des Vertrags im Rahmen seiner gewerblichen oder sonstigen unternehmerischen Tätigkeit handelt, hat jedoch nur Anspruch auf eine 1-jährige Garantiezeit beim Kauf von Waren auf der Website www.videoking.cz. Die Garantiezeit beginnt mit der Übernahme der Ware durch den Kunden.

  • Die Garantiezeit läuft ab der Übernahme der Ware.
  • In die Garantiezeit wird die Zeit ab der Reklamation der Ware bis zu dem Zeitpunkt nicht eingerechnet, zu dem der Käufer verpflichtet ist, die Ware nach Abschluss der Garantiereparatur zu übernehmen.
  • Kommt es zu einem Austausch der Ware gegen neue Ware oder zum Austausch eines Bauteils, für das eine Garantie gewährt wird, beginnt die Garantiezeit von Neuem ab der Übernahme der neuen Ware (bzw. ab der Übernahme der Ware mit dem neuen Bauteil).
  • Für Geschenke zur Ware kann das Obige nicht geltend gemacht werden.