REKLAMATIONSORDNUNG

Der Gesellschaft VideoKing s.r.o.
gültig und wirksam ab dem 1. Jänner 2020
erlassen im Einklang mit dem neuen Bürgerlichen Gesetzbuch (Gesetz Nr. 89/2012 Sb., Bürgerliches Gesetzbuch, im Folgenden nur „NOZ“)

Art. I. Grundbestimmungen

1)      Diese Reklamationsordnung (im Folgenden auch nur „Reklamationsordnung“) regelt die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien des Kaufvertrags, wobei auf der einen Seite der Unternehmer, die juristische Person, die unter der Firma VideoKing s.r.o., IČ 08746109, DIČ CZ08746109, mit Sitz Národní 981/17, Staré Město, 110 00 Praha 1, tätig ist und im Handelsregister, geführt vom Stadtgericht in Prag in Abteilung C, Einlage 324465, als Verkäufer eingetragen ist (im Folgenden „Verkäufer“), und auf der anderen Seite der Käufer (im Folgenden „Käufer“) stehen, und legt fest, wie bei einer Reklamation von beim Verkäufer erworbenen Waren vorzugehen ist.

2)      Der Käufer ist verpflichtet, sich noch vor der Bestellung der Waren mit der Reklamationsordnung und den allgemeinen Geschäftsbedingungen vertraut zu machen.

3)      Die Definitionen der in dieser Reklamationsordnung enthaltenen Begriffe haben Vorrang vor den Definitionen in den AGB. Definiert diese Reklamationsordnung einen Begriff nicht, wird er in der Bedeutung verstanden, in der er in den AGB definiert ist. Ist er auch dort nicht definiert, wird er in der Bedeutung verstanden, in der ihn die Rechtsvorschriften verwenden.

4)      Der Verkäufer stellt für jede gekaufte Ware einen Steuerbeleg – eine Rechnung – als Garantienachweis (im Folgenden auch nur „Garantieschein“) mit allen gesetzlich angeführten notwendigen Angaben zur Geltendmachung der Garantie (insbesondere Bezeichnung der Ware, Garantiedauer, Preis, Menge, Seriennummer) aus. Auf Wunsch des Käufers gewährt der Verkäufer die Garantie in schriftlicher Form, und zwar in Form eines Garantiescheins. Der Garantieschein enthält die Firma des Verkäufers, seine Identifikationsnummer und seinen Sitz. Wenn es jedoch die Beschaffenheit der Sache zulässt, stellt der Verkäufer dem Käufer standardmäßig anstelle eines Garantiescheins einen Kaufbeleg für die Sache mit den genannten Angaben – einen Steuerbeleg – aus.

5)      Der Käufer kann zur Geltendmachung des Rechts auf Reklamation der Waren ein Formular verwenden, sofern es auf den Webseiten veröffentlicht ist.

6)      Mit dem Abschluss des Kaufvertrags und der Übernahme der Waren vom Verkäufer stimmt der Käufer dieser Reklamationsordnung zu.
Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien hinsichtlich der Haftung des Verkäufers für Mängel der Waren richten sich nach den einschlägigen allgemein verbindlichen Vorschriften der Tschechischen Republik (insbesondere nach den Bestimmungen des NOZ).

Art. II. Fristen für die Geltendmachung

1)      Der Käufer ist berechtigt, das Recht aus einem Mangel der Waren im Sinne von Art. II. der Reklamationsordnung geltend zu machen, der bei den Waren innerhalb von vierundzwanzig (24) Monaten auftritt (im Folgenden auch „Garantiezeit“). Anm.: Der Käufer als Verbraucher hat Anspruch auf eine 2-jährige Garantiezeit, der Käufer, der beim Abschluss und bei der Erfüllung des Vertrags im Rahmen seiner gewerblichen oder sonstigen unternehmerischen Tätigkeit handelt, hat jedoch nur Anspruch auf eine 1-jährige Garantiezeit.

2)      Die Garantiezeit beginnt grundsätzlich mit dem Tag der Übernahme der Waren durch den Käufer, d. h. mit dem auf dem Garantieschein angeführten Tag, zu laufen.

3)      Beim Verkauf von Verbrauchsgütern beträgt die gesetzliche Garantiezeit (24) Monate, sofern eine besondere Rechtsvorschrift keine längere Frist bestimmt. Eine Ausnahme können Waren darstellen, die mit Preisnachlass verkauft werden (beschädigte, gebrauchte, unvollständige Waren usw. – eine solche Eigenschaft ist immer bei den Waren angeführt – wenn nicht, wird davon ausgegangen, dass es sich um neue, unbeschädigte und vollständige Waren handelt). Bei gebrauchten Sachen haftet der Verkäufer nicht für Mängel, die dem Ausmaß der Nutzung oder Abnutzung entsprechen, das die Sache bei der Übernahme durch den Käufer aufwies, und die Rechte aus der Haftung für Mängel der Sache erlöschen, wenn sie nicht innerhalb von 12 Monaten ab dem Tag der Übernahme der Sache durch den Käufer geltend gemacht wurden. Diese Frist führt der Verkäufer im Kaufbeleg für die Sache sowie ausreichend deutlich auch bei den angebotenen Waren und in der Bestellbestätigung an. Bei Sachen, die wegen eines Mangels oder der Unvollständigkeit zu einem niedrigeren Preis verkauft werden, erstreckt sich die Garantie nicht auf Mängel, wegen derer der niedrigere Preis vereinbart wurde.

4)      Der Verkäufer kann diese gesetzliche Frist verlängern. Die Dauer der Garantiezeit ist immer auf dem Garantieschein (in der Spalte Garantie) angegeben. Die Garantiezeit besteht aus der gesetzlichen Frist (24 Monate) und gegebenenfalls einer verlängerten Garantiefrist. Die Garantiezeit verlängert sich weiters um die Zeit, während der sich die Waren in Reklamation befanden.

5)      Nach Erledigung einer berechtigten Reklamation verlängert sich die Garantiezeit um die Dauer der Reklamation. Im Fall einer unberechtigten Reklamation wird die Garantiezeit nicht verlängert. Wurde die Reklamation der Waren innerhalb der gesetzlichen Garantiefrist durch Austausch der Waren gegen neue erledigt, verlängert sich die Garantiezeit um die Dauer der Reklamation. Die Dauer der Reklamation wird vom auf die Geltendmachung der Reklamation folgenden Tag bis zum Tag der Erledigung der Reklamation gerechnet, also bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Käufer verpflichtet war, die Sache zu übernehmen.

6)      Die Rechte aus der Haftung für Mängel der Waren, für die eine Garantiezeit gilt, erlöschen, wenn sie nicht innerhalb der Garantiezeit geltend gemacht wurden.

7)      Der Käufer hat die gekauften Waren so bald wie möglich nach deren Lieferung zu prüfen und sich von deren Eigenschaften und Menge zu überzeugen. Allfällige Mängel ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen, d. h. spätestens innerhalb von zehn (10) Arbeitstagen, nachdem er sie bei rechtzeitiger Prüfung und ausreichender Sorgfalt hätte feststellen können. Handelt es sich um versteckte Mängel, unverzüglich, d. h. innerhalb von zehn (10) Arbeitstagen, nachdem er sie bei ausreichender Sorgfalt hätte feststellen können, spätestens jedoch innerhalb von vierundzwanzig (24) Monaten ab dem Tag der Übernahme der Waren. Teilt der Käufer den Mangel der Waren nicht rechtzeitig innerhalb der Fristen gemäß Art. III Abs. 3 der Reklamationsordnung mit:

a)  verliert er das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten,

b)  wird das Gericht auf Einwand des Verkäufers das Recht aus mangelhafter Leistung nicht zuerkennen.

Art. III. Garantiebedingungen

1)      Die Garantie erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch die Verwendung falscher oder mangelhafter Software, falscher Verbrauchsmaterialien oder auf dadurch entstandene Schäden zurückzuführen sind, sofern eine solche Verwendung nicht üblich ist und gleichzeitig nicht in der beiliegenden Gebrauchsanleitung ausgeschlossen wurde. Weiters erstreckt sich die Garantie nicht auf Störungen, die durch falsche Bedienung, unsachgemäße oder unangemessene Handhabung, Verwendung und Installation, die im Widerspruch zur Bedienungsanleitung stehen, oder durch Beschädigung infolge von Überspannung im Stromnetz (z. B. durch Blitzschlag) entstehen, mit Ausnahme üblicher Abweichungen.

2)      Der Verkäufer garantiert nicht die vollständige Kompatibilität der verkauften Komponenten mit anderen, nicht von den Mitarbeitern des Verkäufers genehmigten Komponenten, auch nicht mit Softwareanwendungen, deren Funktionsfähigkeit vom Käufer nicht ausdrücklich in einer schriftlichen Bestellung verlangt wurde, es sei denn, eine solche Kompatibilität ist bei ähnlichen Waren üblich und der Verkäufer hat bei den Waren nicht ausdrücklich angeführt, dass die betreffenden Waren nur mit der angeführten Liste kompatibel bzw. mit der angeführten Liste nicht kompatibel sind.

3)      Durch die Verletzung eines Schutzsiegels, Informationsaufklebers oder einer Seriennummer setzt sich der Käufer dem Risiko der Ablehnung der Reklamation aus, es sei denn, die Beschädigung tritt bei üblicher Verwendung ein. Siegel und Seriennummern sind ein untrennbarer Bestandteil des Produkts und schränken das Recht des Kunden, die Waren zu verwenden und im vollen Umfang ihres vorgesehenen Zwecks mit ihnen umzugehen, in keiner Weise ein.

4)      Weiters erstreckt sich die Garantie nicht auf Schäden, die entstanden sind (falls eine solche Tätigkeit nicht üblich ist und gleichzeitig nicht in der beiliegenden Gebrauchsanleitung verboten ist):

  1. durch mechanische Beschädigung der Waren,
  2. durch elektrische Überspannung mit Ausnahme üblicher Abweichungen,
  3. wenn die Waren oder ein Teil davon durch einen Computervirus beschädigt wurden,
  4. wenn sich die Störung nur bei Software zeigt, bei der der Kunde nicht in der Lage ist, die rechtmäßige Art des Erwerbs nachzuweisen, oder durch die Verwendung nicht autorisierter Software und Verbrauchsmaterialien,
  5. durch Verwendung der Waren unter Bedingungen, deren Temperatur, Staubbelastung, Feuchtigkeit sowie chemische und mechanische Umwelteinflüsse nicht denjenigen Bedingungen entsprechen, die direkt vom Verkäufer oder Hersteller vorgesehen sind,
  6. durch unsachgemäße Installation, Handhabung, Bedienung oder Vernachlässigung der Pflege der Waren,
  7. wenn die Waren durch übermäßige Belastung oder durch Verwendung entgegen den in der Dokumentation oder den allgemeinen Grundsätzen angeführten Bedingungen beschädigt wurden
  8. bei Waren, die vom Kunden verändert wurden (Lackierungen, Biegen usw.), sofern der Mangel infolge dieser Veränderung entstanden ist,
  9. wenn die Waren durch Naturelemente oder höhere Gewalt beschädigt wurden.

5)      Die zur Reklamation übergebenen Waren werden nur auf den vom Käufer angeführten Mangel hin getestet (im Reklamationsformular, im beigefügten Blatt mit der Mangelbeschreibung). Für die Angabe des Mangels empfehlen wir die schriftliche Form.

6)      Der Verkäufer hat das Recht, die Annahme von Waren zur Reklamation in Fällen abzulehnen, in denen die reklamierten Waren und/oder ihre Bestandteile verschmutzt sind oder die grundlegenden Voraussetzungen für eine hygienisch sichere Übergabe der Waren zum Reklamationsverfahren nicht erfüllen, es sei denn, es handelt sich um übliche Verschmutzung.

7)      Werden reklamierte Waren nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf der Frist, innerhalb der die Reklamation hätte durchgeführt werden sollen, abgeholt, und wurde sie später durchgeführt, innerhalb eines Monats nach Verständigung über ihre Durchführung (d. h. in der Regel innerhalb von 60 Tagen ab dem Datum der Einbringung der Reklamation), ist der Verkäufer berechtigt, bei der Ausgabe der Reklamation einen Betrag für die Lagerung zu verrechnen. Diese Kosten ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer gleichzeitig mit der Übernahme der Waren zu ersetzen.

Art. IV. Pflicht des Verkäufers

1)      Der Verkäufer haftet dem Käufer dafür, dass die Waren bei der Übernahme keine Mängel aufweisen. Insbesondere haftet der Verkäufer dem Käufer dafür, dass zum Zeitpunkt, zu dem der Käufer die Waren übernommen hat:

  1.                     i.       die Waren die Eigenschaften aufweisen, die die Parteien vereinbart haben, und wenn keine Vereinbarung vorliegt, solche Eigenschaften aufweisen, die der Verkäufer oder der Hersteller beschrieben hat oder die der Käufer mit Rücksicht auf die Beschaffenheit der Waren und auf Grundlage der von ihnen durchgeführten Werbung erwartet hat,
  2.                    ii.       sich die Waren für den vom Verkäufer angegebenen Verwendungszweck oder für den Zweck eignen, für den Waren dieser Art gewöhnlich verwendet werden,
  3.                   iii.       die Waren den Anforderungen der Rechtsvorschriften entsprechen.

2)      Zeigt sich ein Mangel innerhalb von sechs (6) Monaten ab der Übernahme durch den Käufer, wird davon ausgegangen, dass die Waren bereits bei der Übernahme mangelhaft waren. Dies gilt entsprechend auch im Fall, dass der Käufer vom Verkäufer, einem Anbieter von Post- oder ähnlichen Dienstleistungen Waren in unbeschädigter Verpackung übernimmt.

3)      Im Fall der Geltendmachung eines Rechts aus mangelhafter Leistung durch den Käufer behält sich der Verkäufer vor, die gekauften Waren unverzüglich nach ihrer Lieferung durch den Käufer zu prüfen und sich von deren Eigenschaften und Menge zu überzeugen.

Art. V. Reklamation von Waren beim Transport

1)      Der Käufer ist verpflichtet, bei der Übernahme der Waren vom Verkäufer oder vom Anbieter von Post- oder ähnlichen Dienstleistungen zu prüfen, ob es beim Transport der Waren zu einer Beschädigung gekommen ist. Falls dem Käufer eine Sendung zugestellt wird, die beim Transport sichtbar beschädigt wurde, ist der Käufer verpflichtet, die Sendung unverzüglich ordnungsgemäß zu kontrollieren und bei Feststellung einer Beschädigung der Sendung sofort mit dem Zusteller ein Schadensprotokoll aufzunehmen. Eine spätere Reklamation einer Beschädigung der Waren kann nicht berücksichtigt werden. Der Empfänger bestätigt mit seiner Unterschrift bei der Übernahme der Sendung, dass er die Sendung unbeschädigt übernommen hat. Der Käufer ist in einem solchen Fall verpflichtet, die Sendung sog. „mit Vorbehalt“ zu übernehmen, d. h. im Dokument, mit dem er dem Zusteller die Übernahme bestätigt, den Vermerk „mit Vorbehalt übernommen“ anzuführen. Ebenso können Sie auf Verlangen das Paket vor dem Frachtführer auspacken und Ihre Waren kontrollieren.

2)      Im Fall einer Beschädigung der Waren beim Transport ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer innerhalb von 2 Tagen ab der Übernahme der Waren eine schriftliche Reklamation zu senden. Stellt der Käufer nach dem Auspacken der Sendung eine Beschädigung der Waren fest, informieren Sie den Verkäufer unverzüglich über diese Tatsache, spätestens jedoch innerhalb von 2 Tagen ab dem Tag der Übernahme der Sendung. Eine spätere Meldung kann nicht berücksichtigt werden. Für die erfolgreiche Erledigung der Reklamation ist es erforderlich:

  1. die Beschreibung zu melden und
  2. auch an die E-Mail-Adresse des Verkäufers eine vollständige Fotodokumentation zu senden (Karton von außen, Karton mit vollständig eingelegtem Inhalt, Polsterung der Sendung, falls vorhanden, leerer Karton, falls er beispielsweise durchnässt ist, beschädigte Waren und alles, was der Käufer für notwendig erachtet). Der Käufer behält die beschädigten Waren, die Verpackung oder die Polsterung nicht, bei Unklarheiten kann der Verkäufer den Käufer um deren Rücksendung der beschädigten Sendung einschließlich Verpackung bitten, auf Kosten des Verkäufers,
  3. der Sendung eine leserlich und verständlich angeführte Mangelbeschreibung und Kontaktdaten des Käufers beizulegen
  4. den Steuerbeleg der reklamierten Waren beizulegen

3)      Rechte aus mangelhafter Leistung finden keine Anwendung, wenn die Mängel durch gewöhnliche Verwendung (Abnutzung), weiters durch unsachgemäße Verwendung des Produkts und unsachgemäße Lagerung entstanden sind. Ebenso erstrecken sie sich nicht auf Mängel, die durch  unsachgemäße Montage entstanden sind.

4)      Die Mitteilung einer Beschädigung der Sendung beim Transport kann der Käufer unter anderem an die Adresse der Betriebsstätte des Verkäufers oder an die E-Mail-Adresse des Verkäufers senden, und zwar

  1.                         i.   info@videoking.cz, oder
  2.                        ii.   VideoKing s. r.o., Národní 981/17, Staré Město, 110 00 Praha 1

5)      Ist zur Beurteilung der Berechtigung der Reklamation eine Prüfung der Waren erforderlich, fordert der Verkäufer den Käufer auf, die beschädigten Waren zurückzusenden; der Käufer ist verpflichtet, die Waren innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen zurückzusenden. Der Verkäufer kann den Käufer um die Zusendung einer Fotodokumentation des Mangels der beschädigten Sendung ersuchen; der Käufer ist verpflichtet, diese Fotodokumentation dem Verkäufer innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen zu senden. Bis der Käufer die Waren dem Verkäufer zur Prüfung zurückgibt oder die Fotodokumentation des Mangels sendet, laufen die Fristen für die Erfüllung der Pflichten auf Seiten des Verkäufers nicht.

6)      Der Verkäufer ist verpflichtet, die Reklamation zu prüfen, zu beurteilen, ob die Reklamation berechtigt ist, und sie spätestens innerhalb von dreißig (30) Arbeitstagen ab Erhalt der schriftlichen Reklamation oder, falls eine Prüfung der Waren erforderlich ist, innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Tag, an dem der Verkäufer die Reklamation und die Waren zurückerhält, oder falls der Mangel anhand einer Fotodokumentation festgestellt werden muss, innerhalb von dreißig (30) Arbeitstagen ab Zustellung der Mitteilung und der Fotodokumentation des Mangels abzuschließen. Diese Frist ist für einen Käufer, der beim Kauf IČ / DIČ geltend gemacht hat und dessen Verhältnis zum Verkäufer daher durch den Obchodní zákoník geregelt ist, nicht verbindlich.

7)      Wird die Reklamation als berechtigt bewertet, werden die Waren ausgetauscht und dem Käufer unverzüglich zurückgesendet, spätestens innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen ab dem Tag, an dem der Verkäufer die Reklamation abschließt und über den Austausch der beschädigten Waren entscheidet.

8)      Die Kosten für den Austausch der beschädigten Waren trägt der Verkäufer.

Art. VI. Mitteilung der Reklamation eines Mangels der Waren und Geltendmachung des Rechts

1)      Der Käufer teilt dem Verkäufer die Mängel der Waren mit und kann ein konkretes Recht aus mangelhafter Leistung gemäß Art. VII. der Reklamationsordnung geltend machen (im Folgenden „Mitteilung“). In der Mitteilung:

a)    bezeichnet der Käufer den festgestellten Mangel oder beschreibt genau, wie sich der Mangel zeigt, gegebenenfalls fügt er eine Fotodokumentation des Mangels der Waren bei,

b)   kann er anführen, welches Recht gemäß Punkt Art. VII. der Reklamationsordnung er gegenüber dem Verkäufer geltend macht,

c)    fügt er eine Fotodokumentation des Mangels der Waren bei.

2)      Das Recht aus einem Mangel der Waren gemäß Punkt Art. VII. oder VIII. der Reklamationsordnung kann der Käufer auch nachträglich durch eine selbstständige Mitteilung spätestens innerhalb von drei (3) Arbeitstagen nach Zustellung der Mangelmitteilung geltend machen, die keine Wahl des entsprechenden Rechts aus mangelhafter Leistung enthielt.

3)      Das vom Käufer in der Mitteilung aufgrund desselben Mangels gewählte Recht kann der Käufer nur mit Zustimmung des Verkäufers ändern oder wenn der Käufer die Behebung eines Mangels verlangt hat, der sich als nicht behebbar erweist, sowie in weiteren Fällen und unter den in dieser Reklamationsordnung festgelegten Bedingungen. Behebt der Verkäufer im Zusammenhang mit der Geltendmachung des Anspruchs durch den Käufer die mitgeteilten Mängel nicht rechtzeitig oder teilt er dem Käufer mit, dass er die Mängel nicht beheben wird, kann der Käufer anstelle der gewählten Mangelbehebung verlangen:

a)    einen angemessenen Preisnachlass, oder

b)   vom Vertrag zurücktreten.

4)      Der Käufer sendet die Mitteilung an den Verkäufer:

a)     an die E-Mail-Adresse: info@videoking.cz,, oder

b)     an die Adresse der Betriebsstätte des Verkäufers VideoKing s.r.o., Tibetská 806/2, 16000 Praha 6.

5)      Als Tag der Mangelmitteilung und Geltendmachung des Anspruchs gilt der Tag der Zustellung der Mitteilung des Käufers an den Verkäufer.

Art. VII. Ansprüche des Käufers bei Geltendmachung eines Rechts aus mangelhafter Leistung

1)      Der Käufer hat im Fall einer wesentlichen Vertragsverletzung folgende Rechte auf:

a)    Behebung des Mangels durch Lieferung neuer mangelfreier Waren, sofern dies im Hinblick auf die Art des Mangels nicht unverhältnismäßig ist, oder durch Lieferung der fehlenden Sache oder des fehlenden Teils der Sache,

b)   Behebung des Mangels durch Reparatur der Waren (wenn es sich um einen behebbaren Mangel handelt),

c)    einen angemessenen Preisnachlass, wenn:

i.   der Käufer nicht zurücktritt oder das Recht auf Lieferung neuer mangelfreier Waren, auf Austausch ihres Bestandteils oder auf Reparatur der Waren nicht geltend macht,

ii.   der Verkäufer keine neuen mangelfreien Waren liefern, keinen Austausch eines Bestandteils oder keine Reparatur der Waren durchführen kann,

iii.   der Verkäufer nicht innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe schafft oder die Abhilfe dem Käufer erhebliche Schwierigkeiten verursachen würde.

d)   Rücktritt vom Vertrag, wenn:

i.   nicht gemäß Buchst. a) dieses Art. VI. der Reklamationsordnung vorgegangen werden kann

ii.   der Käufer die Sache aufgrund des wiederholten Auftretens eines Mangels nach der Reparatur oder aufgrund einer größeren Anzahl von Mängeln nicht ordnungsgemäß verwenden kann.

2)      Behebt der Verkäufer die Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder teilt er dem Käufer mit, dass er die Mängel nicht beheben wird, kann der Käufer anstelle der Mangelbehebung verlangen:

a)    einen angemessenen Preisnachlass oder

b)   vom Vertrag zurücktreten.

3)      Teilt der Käufer seine Wahl des Rechts aus Mängeln nicht mit, hat der Käufer Rechte aus Mängeln wie im Fall einer unwesentlichen Vertragsverletzung gemäß den unten angeführten Bedingungen.

4)      Der Käufer hat im Fall einer unwesentlichen Vertragsverletzung folgende Rechte auf:

a)    auf Behebung des Mangels oder

b)   auf einen angemessenen Preisnachlass.

5)      Solange der Käufer das Recht auf Preisnachlass nicht geltend macht oder nicht vom Vertrag zurücktritt, kann der Verkäufer:

a)    das Fehlende liefern oder

b)   den Rechtsmangel der Waren beheben.

Andere Mängel kann der Verkäufer nach seiner Wahl, die dem Käufer keine unverhältnismäßigen Kosten verursachen darf, beheben durch:

c)    Reparatur der Waren oder

d)   Austausch gegen neue mangelfreie Waren.

6)      Behebt der Verkäufer den Mangel der Waren nicht rechtzeitig oder lehnt er die Behebung des Mangels der Sache ab, kann der Käufer verlangen:

a)    einen angemessenen Preisnachlass oder

b)   vom Vertrag zurücktreten.

7)      Der Käufer teilt dem Verkäufer im Fall einer wesentlichen Vertragsverletzung in der Mitteilung oder unmittelbar danach mit, welches Recht gemäß Art. VII Abs. 1 der Reklamationsordnung er gewählt hat. Der Käufer kann die getroffene Wahl ohne Zustimmung des Verkäufers nicht ändern. Dies gilt nicht, wenn der Käufer die Behebung eines Mangels verlangt hat, der sich als nicht behebbar erweist.

Art. VIII. Bestätigung und Erledigung der Reklamation

1)      Der Verkäufer stellt dem Käufer in geeigneter Weise unverzüglich nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung eine schriftliche Bestätigung aus, die Angaben dazu enthält, wann der Käufer das Recht geltend gemacht hat, was Gegenstand der Reklamation ist und welche Art der Erledigung der Reklamation der Käufer verlangt. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer auf dessen Wunsch auch eine schriftliche Bestätigung über die Pflichten aus mangelhafter Leistung auszustellen. Die Bestätigung sendet der Verkäufer an:

a)    die vom Käufer in der Mitteilung angeführte E-Mail-Adresse, andernfalls an die E-Mail-Adresse, von der der Käufer die Mitteilung abgesendet hat, sofern diese bekannt ist und die Vertragsparteien nichts anderes vereinbaren,

b)   über den Zusteller an die vom Käufer angeführte Adresse,

c)    auf andere geeignete Weise

2)      Der Verkäufer ist verpflichtet, die Reklamation zu prüfen, zu beurteilen, ob die Reklamation berechtigt ist, und sie spätestens innerhalb von fünfzehn (15) Arbeitstagen ab Erhalt der schriftlichen Reklamation durch den Käufer abzuschließen.

3)      Der Verkäufer kann den Käufer ersuchen, die reklamierten Waren auf Kosten des Verkäufers zurückzusenden. Der Verkäufer kann den Käufer auch nachträglich um die Zusendung einer aussagekräftigeren Fotodokumentation des Mangels der Waren oder um die Rückgabe der Waren ersuchen; der Käufer sendet dann die Fotodokumentation dem Verkäufer unverzüglich innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen. Bis der Käufer die Waren dem Verkäufer zur Prüfung zurückgibt oder die Fotodokumentation des Mangels sendet, laufen die Fristen für die Erfüllung der Pflichten auf Seiten des Verkäufers nicht.

4)      Falls der Käufer dem Verkäufer nicht die gebührende Mitwirkung gewährt, insbesondere dem Verkäufer keine Unterlagen oder Fotodokumentation gemäß den Anweisungen des Verkäufers vorlegt oder absichtlich unwahre Informationen über Mängel der Waren bereitstellt und infolgedessen die Berechtigung der Reklamation auch innerhalb einer angemessenen Nachfrist nicht geprüft werden kann, trägt der Käufer die Verantwortung für die durch dieses Verhalten verursachten Schäden sowie das Risiko der Bewertung der Reklamation als unberechtigt.

5)      Die Reklamation und die geltend gemachten Ansprüche müssen erledigt werden, und die schriftliche Bestätigung mit Angaben zum Datum und zur Art der Erledigung der Reklamation einschließlich der Bestätigung über die Durchführung der Reparatur und ihre Dauer, gegebenenfalls der Begründung der Ablehnung der Reklamation, sowie weitere geeignete zusätzliche Informationen (z. B. wann und wo die Waren zur Abholung bereitstehen usw.) müssen dem Käufer unverzüglich und spätestens innerhalb einer Frist von fünfzehn (15) Tagen ab Zustellung der Mitteilung an den Verkäufer zugestellt werden, sofern keine längere Frist vereinbart wurde.

6)      Falls die Reklamation innerhalb dieser Frist vom Verkäufer nicht erledigt wird, entstehen dieselben Ansprüche, als handelte es sich um eine wesentliche Verletzung des Vertrags gemäß Art. VII. der Reklamationsordnung.

Art. IX. Schlussbestimmungen

1)      Ist eine Bestimmung der Reklamationsordnung ungültig oder unwirksam oder wird sie dies, tritt an die Stelle der ungültigen Bestimmungen eine Bestimmung, deren Sinn der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Die Ungültigkeit oder Unwirksamkeit einer Bestimmung berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Änderungen und Ergänzungen der Reklamationsordnung bedürfen der Schriftform.

2)      Diese Reklamationsordnung tritt am 1. Dezember 2014 in Kraft. Reklamationen aus Kaufverträgen, die vor dem Inkrafttreten dieser Reklamationsordnung abgeschlossen wurden, richten sich nach den Geschäftsbedingungen, die am Tag des Abschlusses des Kaufvertrags gültig und wirksam waren, sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbaren.

 

In Prag am 1. Jänner 2020

VideoKing s.r.o.